Erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine passgenaue zukunftsorientierte Umschulung mit IHK-Abschluss in einem der Berufsbilder:
- Kauffrau/-mann für Bürokommunikation (IHK)
- Bürokauffrau/-mann (IHK)
- Einzelhandelskauffrau/-mann (IHK)
- Weitere Berufsbilder auf Anfrage
Aktuelle Kursinformationen
Vollzeit
Dauer: 26.03.2012 – 25.09.2012 (6 Monate)
Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr, 9 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
Teilzeit
Dauer: 07.05.2012 – 05.04.2013 (10 Monate)
Unterrichtszeiten: 08:00 – 12:10 Uhr, 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
Ferien: 24.12.2012 – 01.01.2013
Voraussetzung
Mindestens 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in dem jeweiligen Berufsfeld
Beratung
Wir sind von 08:00 bis 16:00 Uhr für nähere Informationen gerne für Sie da. Ihre Ansprechpartner sind Frau Schahl (anja.schahl@daa.de) und Herr Kawald (joerg.kawald@daa.de), mit denen Sie alle Fragen zu den Lehrgängen klären sowie die Anmeldeformalitäten erledigen können, Telefon: 0711 672359-57.
Damit wir uns ausreichend Zeit für eine Beratung nehmen können, vereinbaren Sie bitte vorher einen Beratungstermin. Sie erreichen uns unter den o. g. Kontaktdaten.
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsgutschein (AZWV)
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von der Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren zu 100 % übernehmen lassen. Arbeits-agentur/Jobcenter/ARGE an Ihrem Wohnort entscheiden nach einem Beratungsgespräch über eine Möglichkeit zur Förderung durch einen Bildungsgutschein. Der Kurs ist laut Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) anerkannt.
Förderung durch andere Kostenträger
Eine Förderung ist auch durch Kostenträger wie Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und BFD möglich.
Ratenzahlung für Selbstzahler
Selbstzahler können in bequemen Raten zahlen. Sprechen bitte Sie mit dem DAA-Kundenzentrum in Ihrer Nähe über die Finanzierungsmöglichkeiten.
Bildungsprämie - bis zu 500 Euro vom Staat
Die Bundesregierung bietet im Rahmen der "Bildungsprämie" einen Prämiengutschein. Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, erhalten bis zu 500 Euro, wenn Sie mindestens die gleiche Summe selbst für Ihre Weiterbildung aufbringen.

